Forschungsgegenstände des Vereins
Die Erforschung der Rechtsgeschichte ist ebenso vielseitig und verlockend wie die Geschichte des Rechts vielfältig
und nuancenreich verlief. Rechtsgeschichtliche Fragen sind untrennbar verbunden mit der Entwicklung der allgemeinen Geschichte,
der Geistes-, Regional- und Ortsgeschichte, aber auch mit der Kirchen- und Wirtschaftsgeschichte. Ihre Kenntnis trägt zu einem besseren
Verständnis der komplexen und beziehungsreichen Entwicklungen der Vergangenheit bei.
Gleichzeitig werden die Grundlagen des heutigen Rechtssystems durchschaubar.
Der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. hat sich die Forschungsförderung auf dem Gebiet der deutschen, insbesondere der rheinischen und kirchlichen Rechtsgeschichte zur Aufgabe gesetzt. Er wird entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen selbst durchführen oder fördern, darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, um Rechtsdenkmäler zu bewahren und zu interpretieren. Dazu gehört nicht nur die Erhaltung und Erschließung schriftlicher Dokumente, sondern auch rechtsarchäologischer Denkmäler.
Forschungsgegenstände können gleichermaßen sein:
- Rechtssysteme und -institute
- Rechtsstrukturen (z.B. die Gerichtsorganisation)
- bedeutende Persönlichkeiten der Rechtsgeschichte.
Besonders im Hinblick auf Schriftzeugnisse aller Art beseht die große Aufgabe, die erhebliche Zahl noch nicht bekannter oder nicht edierter Quellen (Weistümer, Protokolle, Urkunden etc.) der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit seiner Tätigkeit will der Verein die Stellung der Archive stärken und Forschungsvorhaben koordinieren.
An diesem Vorhaben wird der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. seine Mitglieder durch die Veranstaltung von Vorträgen, Exkursionen und Besichtigungen beteiligen.
Der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. arbeitet eng mit der Universität zu Köln und dort mit dem Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchengeschichte zusammen. Er fühlt sich besonderes dem Vorbild der Professoren Viktor Achter, Carl Joseph Hering und Bernhard Rehfeldt verpflichtet. Ebenso setzt er die Tradition des Vereins für Rheinische Rechtsgeschichte e.V. und des Kölnischen Vereins für Deutsche Rechtsgeschichte e.V. fort.
Impulse und Mitarbeit verspricht sich der Verein auch durch die Einbeziehung von Persönlichkeiten der Rechtspflege, aus der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, dem Notariat, der Staatsanwaltschaft sowie von geschichtlich Interessierten aus Wirtschaft und Verwaltung. Den Zugang zur regional- und ortsgeschichtlichen Forschung soll die Zusammenarbeit mit den Kulturdienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland, insbesondere dem Rheinischen Archiv- und Museumsamt, sicherstellen.